Seit über 20 Jahren Spezialist in Sachen Barcode und Zeiterfassung/BDE

 

 

 

 

 

 

 

 
 

 

Vereinbarung

Allgemeine Geschäftsbedingungen der JEL Ing.Büro

Verkaufs- und Lieferbedingungen

Als Grundlage für Geschäfte mit Jannsen Electronic - auch JEL genannt - gelten die nachfolgenden Bedingungen. Sie bilden die ausschließende Rechtsgrundlage für alle Geschäfte zwischen uns und dem Käufer. Sie gelten spätestens mit Entgegennahme der Ware seitens des Käufers. Abweichungen bedürfen für jeden einzelnen Vertrag unserer schriftlichen Bestätigung.

Angebot, Preisgestaltung und Versandkosten

Alle angegebenen Preise sind stets freibleibend. Sie gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und zuzüglich Versandkosten. Der Frachtkostenanteil wird nach den Bedingungen der gültigen Gebühren der Deutschen Bundespost, des United Parcel Service Deutschland Inc., oder anderen Speditionen berechnet.

Versand

Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Käufers. Der Abnehmer ist verpflichtet, die Ware nach Ihrer Ablieferung unverzüglich auf Ihre Vollständigkeit und erkennbare Beschädigung zu überprüfen und uns Verluste oder Schäden anzuzeigen.

Zahlung

Bestellungen werden grundsätzlich gegen Nachnahme bzw. Vorkasse ausgeführt. Wird auf Nachnahme - Lieferung verzichtet, so sind die Zahlungen innerhalb von 14 Tagen rein netto Kasse zu leisten. Andere Zahlungsbedingungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen kommt der Käufer ohne Mahnung in Verzug. In diesem Fall sind wir berechtigt, ab Fälligkeit Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Landeszentralbankdiskontsatz zu berechnen, außerdem ist der Käufer verpflichtet, die uns durch das Mahnen entstandene Kosten zu bezahlen. Falls wir Wechsel annehmen, geschieht dies nur der Zahlung wegen, für uns spesenfrei und ohne Skontoabzug. Zahlungen, die der Käufer leistet, werden zur Tilgung der ältesten fälligen Schulden verwandt. Zurückhaltung von Zahlungen oder Aufrechnungen mit Gegenforderungen wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannter Gründe sind ausgeschlossen.

Eigentumsrechte

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und aller bestehenden oder zukünftigen entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller unser Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche uns gegenüber dem Besteller zustehenden Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu veräußern. Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung ist ihm nicht gestattet; jede Eingriffe Dritter in unsere Eigentumsrechte hat er uns unverzüglich mitzuteilen. Erfüllt der Besteller seine Vertragspflichten gegenüber uns nicht, sind wir befugt die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen; der Besitzer hat insoweit kein Recht zum Besitz. Der Besteller tritt bereits mit dem Kauf der Vorbehaltsware die aus Ihrer Weiterveräußerung erwachsenen Forderungen gegen seine Kunden einschließlich aller Nebenrechte an uns ab. Er bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung an uns abgetretene Forderungen berechtigt. Der Besteller ist verpflichtet, uns auf Verlangen die Höhe seiner Forderungen und die Namen der Drittschuldner mitzuteilen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer zur Rücknahme der Ware berechtigt. In der Zurücknahme sowie Pfändung des Gegenstandes durch den Verkäufer liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur vor, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder der Verkäufer dies ausdrücklich erklärt. Der Käufer darf, soweit und solange der Eigentumsvorbehalt besteht, Waren ohne Zustimmung des Verkäufers weder zur Sicherung übereignen noch verpfänden. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Es ist dem Käufer untersagt, mit seinem Abnehmer Abreden zu treffen, welche die Rechte des Käufers in irgendeiner Weise ausschließen oder beeinträchtigen können. Der Käufer darf insbesondere keine Vereinbarungen eingehen, welche die Vorauszahlungen der Forderungen an den Verkäufer zunichte machen oder beeinträchtigen. Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 30% übersteigt, ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet.

Ergänzende Softwareüberlassungsbedingungen

 Gegenstand sind Datenverarbeitungsprogramme und die dazugehörige Programmbeschreibung, im folgenden Programm genannt. Fehler in den Programmen können nach dem Stand der Technik nicht ausgeschlossen werden. Es wird lediglich ein Programm garantiert, das im Sinne der Programmbeschreibung grundsätzlich brauchbar ist. Bestehen Material- und Herstellungsfehler oder ist das Programm nicht brauchbar im Sinne der Programmbeschreibung, kann der Besteller innerhalb der Gewährleistungsfrist von 6 Monaten eine Ersatzlieferung verlangen. Eine Minderung des Kaufpreises oder die Rückgängigmachung des Vertrages kann nur verlangt werden, wenn nicht innerhalb angemessener Frist ein Material- und Herstellungsfehler behoben bzw. ein Programm im Sinne der Programmbeschreibung brauchbar gemacht worden ist. Für weitere Fehler in den Programmen übernehmen wir keine Garantie. Für Schaden haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 Unsere Programme genießen ein Schutzrecht. An den Programmen kann kein Eigentum erworben werden. Es wird nur ein Nutzungsrecht auf jeweils einer Maschine vergeben. Jede weitere Nutzung ist nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung zulässig und ist kostenpflichtig. Es ist nicht gestattet, das Programm abzuändern oder zu vervielfältigen und zu veräußern. Jeder nicht genehmigte Nutzung oder nicht erlaubte Abänderung, Vervielfältigung oder Veräußerung, löst zu unseren Gunsten eine Vertragsstrafe von 5.000,- Euro aus. Weitergehende Schadensansprüche bleiben unberührt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

 Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist Einhaus. Dies gilt auch für unsere Lieferungen, die beim Kunden durch uns oder Dritte installiert wurden. Gerichtsstand für beide Teile ist Ratzeburg. Sollten einige Bestimmungen ungültig sein, werden diese durch gesetzliche Bestimmungen ersetzt. Dadurch behalten die verbindlichen Bestimmungen ihre Gültigkeit.

 Wir weisen darauf hin, dass wir Daten des Bestellers, die den Geschäftsverkehr mit ihn betreffen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeiten